Für dieses Miteinander bildet das Brandenburgische Schulgesetz eine sehr gute und mittlerweile auch bewährte Grundlage, denn mit den Regelungen im Teil 7 ist die schulische Mitwirkung gesetzlich garantiert.
Das ist zugleich Chance und Verpflichtung, manche Dinge selbst in die Hand zu nehmen, sich einzumischen, Verantwortung zu übernehmen, auch ein wenig „über den Tellerrand“ zu blicken.
Gemeinsam für eine gute Schule also, für eine moderne demokratische Schule! Grundprinzipien der Mitwirkung sind unter anderem
- die Gleichberechtigung der drei „Säulen“ der Schule --> Schüler, Eltern, Lehrer,
- die Transparenz innerhalb der Schule und
- die Vernetzung der Gremien.
So werden die Informationswege kurz gehalten und die Möglichkeiten des MITEINANDER REDEN sind bei vielen Gelegenheiten gegeben.
Eltern in der Schule, das sind natürlich nicht nur die Elternversammlung und andere Gremien.
Alle Eltern können mitwirken, unabhängig von einer Wahlfunktion.
Alle Eltern haben das Recht auf Information über die schulischen Angelegenheiten ihrer Kinder. Die grundlegenden Regelungen dazu (auch, was passiert, wenn die Schüler volljährig sind) enthält der § 46 des Brandenburgischen Schulgesetzes. Weiteres findet sich dann in den Bildungsgangverordnungen der Sekundarstufe I und der Gymnasialen Oberstufe.
Beteiligung von Eltern reicht von der altbewährten Begleitung bei Wandertagen und Klassenfahrten über die Bestückung diverser Kuchenbasare bis zur praxisnahen Mitgestaltung von Unterrichtssequenzen oder Leitung von Arbeitsgemeinschaften.
Grundlegende Entscheidungen dazu trifft die Schulkonferenz. Sicher lassen sich gerade hier noch bisher ungenutzte Ressourcen finden.
(Für die Erlaubnis zur Verwendung der Illustrationen von Herrn Wilfried Linke bedanken wir uns sehr herzlich bei Frau Silvana Hilliger.)
|